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Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist für folgende Personen gedacht:

Selbständige und Freiberufler, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
und Arbeitnehmer über der derzeit gültigen Versicherungspflichtgrenze
von 64.350,00 € (2022), die diese Versicherungspflichtgrenze im aktuellen Jahr
überschritten haben, oder überschreiten werden.
Durch die aktuelle Gesundheitsreform will die deutsche Gesetzgebung das
Gesundheitswesen den zukünftigen Anforderungen gerecht werden und zugleich
allen Bürgerinnen und Bürgern umfangreichen Gesundheitsschutz anbieten.
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Bundesbürger zum ersten Mal durch das
Gesetz verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Jeder, der
in der Vergangenheit nicht über den Schutz einer Krankenversicherung
verfügte, kann in seine vorige Versicherung zurückgehen – in die gesetzliche
oder ebenso in die private Krankenversicherung.

Ab 2010 können privat und gesetzlich Versicherte einen Großteil Ihrer Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Vor allem
privatversicherte Familien mit Kindern profitieren.


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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